Kirchgemeindeversammlung vom 23. Juni 2025

Diese Dokumente stehen Ihnen zur Verfügung:

Die Unterlagen zur Versammlung liegen ab dem 23. Mai 2025 in den Kirchen und im Sekretariat auf und sind auf unserer Webseite www.kggrosshoechstetten.ch einsehbar. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeit- und Verfahrensvorschriften ist anlässlich der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).

Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Kirchgemeinde Grosshöchstetten (Gemeinden Bowil, Grosshöchstetten, Mirchel, Oberthal, Zäziwil) zu dieser Versammlung freundlich ein.

Der Kirchgemeinderat

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